GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BARTELT IMMOBILIEN

  1. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter aufgrund unseres Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Interessenten zu nachfolgenden Bestimmungen zustande.
  2. Alle unsere Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich und sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns gestattet. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
  3. Sollte bei unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zu-standekommen, sind wir berechtigt, Sie in Höhe der entgangenen Provision schadenersatzpflichtigzu machen.
  4. Da unsere Objektangebotsangaben auf den uns erteilten Informationen durch unsere Auftraggeber basieren, können wir keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Sie haben alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
  5. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein.
  6. Ist Ihnen die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, haben Sie dieses der Firma BARTELT Immobilien unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen,  unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Wird von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit entfaltet, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, sind Sie zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.
  7. Falls Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte nochmals angeboten wird, verpflichten Sie sich, Ihre durch uns erlangte Vorkenntnis dem Anbietenden gegenüber geltend zu machen und Maklerdienste Dritter im Hinblick unserer Objekte abzulehnen.
  8. Mit rechtswirksamen Abschluß des Kaufvertrages entsteht ein Provisionsanspruch für uns, in Höhe von 5,95 % inkl. MwSt., soweit nicht unser Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit für den Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Nebenleistungen, wie Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Abschluß des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Bei gewerblicher Anmietung werden dem Mieter 3,57 Netto monatsmieten inkl. MwSt.in Rechnung gestellt. Die nachträgliche Aufhebung oder ein Rücktritt vom notariellen Kaufvertrag oder vom Mietvertrag läßt den Provisionsanspruch nicht entfallen.
  9. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit für Sie der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
  10. Bei unmittelbaren Verhandlungen haben Sie auf unsere Maklerdienste Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Zeitpunkt und Ort des Abschlusses sind uns rechtzeitig mitzuteilen.
  11. Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangs- versteigerung, die Übertragung von realen und ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen Objektes des Verkäufers. Wir haben Anspruch auf die Erwähnung im Kaufvertrag, auf Teil- nahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. Gleiches gilt auch für die Anmietung von Objekten.
  12. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
  13. BARTELT Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen uns und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.
  14. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen und/oder unserer Angebote nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Bedingungen, bzw. des gesamten Angebotes nicht berührt.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute Hannover.

Stand: Oktober 2017